Seit 1.11.2004 dürfen alle Heizungen die Grenzwerte der Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV) endgültig nicht mehr überschreiten. Die Abgasverluste Ihrer Heizung wurden vom Schornsteinfeger überprüft. Die Werte dazu finden Sie in Ihrem Schornsteinfegerprotokoll. Wer klug ist, modernisiert und profitiert von vielen finanziellen Vorteilen.
Grundsätzlich müssen alle Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, bis spätestens Ende 2006 ausgetauscht werden. Solche Heizungen, die nach dem 1. November 1996 einen neuen Brenner erhalten haben sind bis Ende 2008 auszutauschen. Dachgeschossdecken über beheizten Räumen und Heizungsrohrleitungen in nicht beheizten Räumen müssen bis Ende 2006 gedämmt werden. Viele strenge Vorgaben der Energieeinsparverordnung werden für Hausbesitzer spätestens dann relevant, wenn ohnehin eine Modernisierung ansteht.
Was geschieht, wenn die zulässigen Grenzwerte nicht eingehalten werden? Der Schornsteinfeger ist dafür verantwortlich, Verstöße gegen die Verordnung festzustellen. Der Schornsteinfeger informiert das Ordnungsamt über den unzulässigen Betrieb einer Heizungsanlage. Hierauf werden die betroffenen Hauseigentümer angeschrieben und müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Ob Ihr Heizkessel oder Brenner von gesetzlichen Änderungsbestimmungen betroffen ist können wir feststellen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.