Modernisierung |
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Ohne Umwege Heizkosten sparen!
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Seit 1.11.2004 dürfen alle Heizungen die Grenzwerte der Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV) endgültig nicht mehr überschreiten. Die Abgasverluste Ihrer Heizung wurden vom Schornsteinfeger überprüft. Die Werte dazu finden Sie in Ihrem Schornsteinfegerprotokoll. Wer klug ist, modernisiert und profitiert von vielen finanziellen Vorteilen. |
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Was geschieht, wenn die zulässigen Grenzwerte nicht eingehalten werden? Der Schornsteinfeger ist dafür verantwortlich, Verstöße gegen die Verordnung festzustellen. Der Schornsteinfeger informiert das Ordnungsamt über den unzulässigen Betrieb einer Heizungsanlage. Hierauf werden die betroffenen Hauseigentümer angeschrieben und müssen mit einem Bußgeld rechnen. |
Raus mit dem alten Kessel oder Brenner |
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