Einführung |
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Zeitplan Energieausweis
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Ab dem 01.07.2008 sind Energieausweise verpflichtend auszustellen. Bis zum 01.10.2008 darf für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen gewählt werden. |
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Ausstellungsberechtigt sind nach Landesrecht berechtigte Personen, ausstellungsberechtigte Handwerker und Techniker. |
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(C) 2008 - Alle Rechte vorbehalten |
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