Einführung

Zeitplan Energieausweis

Ab dem 01.07.2008 sind Energieausweise verpflichtend auszustellen. Bis zum 01.10.2008 darf für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen gewählt werden.


01.10.2007 EnEV (Energieeinsparverordnung) 2007 tritt in Kraft
01.07.2008 Energieausweise für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich
01.01.2009 Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich
01.07.2009 Energieausweise für Nichtwohngebäude erforderlich

Ausstellungsberechtigt sind nach Landesrecht berechtigte Personen, ausstellungsberechtigte Handwerker und Techniker.

Gauß-GmbH stellt Energieausweise aus. Ihr Anspechpartner ist Herr Großmann in Altensteig.


(C) 2008 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken