Die Solarstromvergütung ist im Photovoltaik-Vorschaltgesetz geregelt. Es trat am 1.1.2004 in Kraft. Immerhin beträgt die Vergütung 45-57 Cent/kWh für ins Netz eingespeisten Strom aus eigener Solarstrom-Anlage.
Die KfW hat verschiedene Programme, die der Reduzierung des Energieverbrauchs und der Schadstoffemission dienen sollen. Im Rahmen dieser Förderungen gibt es zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und anfänglicher Tilgungsfreiheit. Die Bestimmungen sind umfangreich und würden diesen Rahmen sprengen. Anträge können bei jedem Kreditinstitut und den Landratsämtern gestellt werden.
Wir recherchieren für unsere Kunden alle Möglichkeiten der finanziellen Förderung konkret auf das geplante Projekt bezogen.