Für Neubauten ist der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 verpflichtend. Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen.
Wir beraten Sie in allen Fragen energieeffizienter Modernisierung und stellen Ihnen den Energieausweis aus. Ihr Ansprechpartner ist Herr Großmann in Altensteig.
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Energieeffizienz

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