Ab 1.11.2004 dürfen alle Heizungen die Grenzwerte der Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV) endgültig nicht mehr überschreiten. Bis dahin müssen viele ältere Heizungsanlagen ausgetauscht sein. Die Abgasverluste Ihrer Heizung wurden vom Schornsteinfeger überprüft. Die Werte dazu finden Sie in Ihrem Schornsteinfegerprotokoll. Wer klug ist, modernisiert schon früher und profitiert von vielen finanziellen Vorteilen.
Wir beraten Sie persönlich und auf Ihre spezielle Situation (Neubau, Ausbau, Moderisierung, Sanierung, .. ) bezogen. Wir sind Ihnen bei der Beantragung der Hilfen im Auftragsfall selbstverständlich behilflich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Für eine Vorabinformation steht Ihnen auch ein Online-Beratungs-Formular zur Verfügung.